Mitgliedschaft

Mitglied kann jede volljährige Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins identifiziert. Die Casinogesellschaft ist weder politisch noch weltanschaulich gebunden. Im Gegensatz zu früheren Zeiten fühlt sich die Casinogesellschaft nicht als Männergesellschaft, sondern nimmt selbstverständlich Frauen als Mitglieder auf. Auch juristische Personen (wie Winzer) können Mitglied werden. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen Berufen und zahlreichen Gemeinden über die Verbandsgemeindegrenzen hinweg. Im Gegensatz zu anderen honorigen Gesellschaften ist die Benennung von Bürgen zur Aufnahme nicht erforderlich. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. 

Die Entscheidung über die Aufnahme von Mitgliedern trifft der Vorstand durch 2/3 Mehrheit in geheimer Abstimmung. Der Beitrag für Ehepaare beträgt pro Jahr 65 €, für Einzelmitglieder 50 €. Die Casinogesellschaft sammelt keine Spenden und stellt insoweit auch keinen gemeinnützigen Verein dar. Finanzielle Mittel werden überwiegend im Interesse der Mitglieder und des Vereins verwendet. Der Verein unterstützt gelegentlich Aktivitäten auf kulturellem oder sozialem Gebiet. 

Wir freuen uns darüber, wenn wir Ihnen ein wenig Geschmack auf unsere Casinogesellschaft gemacht haben.

Herzlich willkommen als neues Mitglied!